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Wann Baumfällung erlaubt ist

Wann Baumfällung erlaubt ist

Der richtige Zeitraum für eine Baumfällung ist Oktober bis Februar. Größere Fällarbeiten an Bäumen sind in Deutschland zwischen dem 1. März und dem 30. September eingeschränkt, denn in diesen Monaten brüten viele Vogelarten in den Kronen.

Krupa Haus-Service übernimmt Baumfällarbeiten in der Nähe von Zittau, Görlitz und Löbau, auch bei Bäumen, die dicht am Haus stehen.

Genehmigung für geschützte Bäume in Zittau

Ab einem Stammumfang von etwa 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, gilt ein Baum in Zittau als geschützt. Für die Fällung eines geschützten Baums brauchen Sie eine Genehmigung von der Stadtverwaltung Zittau, auch wenn der Baum auf dem eigenen Grundstück steht. Der Antrag kostet in der Regel nichts.

Angaben für eine erste Einschätzung

Für eine schnelle Rückmeldung reichen ein paar Angaben zum Baum.

  • Standort des Baums auf dem Grundstück
  • Ungefähre Höhe des Baums
  • Grund für die Fällung
Ablauf
So läuft eine Genehmigung ab

Diese drei Schritte führen von der Anfrage bis zur Fällung.

  1. Antrag stellenSie stellen den Antrag auf Gehölzbeseitigung bei der Stadtverwaltung Zittau, mit Angaben zum Baum und seinem Standort.
  2. OrtsbegehungDer Baumschutzbeauftragte der Stadt sieht sich den Baum vor Ort an und prüft seinen Zustand.
  3. BescheidSie erhalten die Entscheidung schriftlich und planen danach den Termin für die Fällung.
Baumfällung anfragen

Passende Leistungen

Nein, nur ab einer bestimmten Größe. Sind Sie unsicher, ob Ihr Baum betroffen ist, fragen Sie am besten direkt bei der Stadtverwaltung Zittau nach, bevor Sie einen Fälltermin vereinbaren.

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