Baumfällung in Zittau und Umgebung
Bäume fällen, Kronen schneiden, Baumstümpfe entfernen
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Krupa Haus-Service fällt Bäume in Zittau, Olbersdorf, Ostritz, Löbau, Görlitz und Umgebung. Einen Baum fällen wir auch, wenn er dicht am Haus steht.
- Bäume auf freier Fläche, am Zaun oder an der Straße fällen
- Bäume, die keinen Platz zum Umfallen haben, stückweise abtragen
- Große, abgestorbene und gefährliche Äste entfernen
- Kronen schneiden und die Höhe eines Baums verringern
- Stämme zersägen und das Holz auf dem Grundstück stapeln, auf Wunsch als Brennholz
- Äste sammeln und häckseln
- Baumstümpfe (Stubben) bodengleich absägen, ausfräsen oder ganz entfernen
- Das Grundstück nach der Fällung aufräumen
Ihr Angebot nach der Besichtigung vor Ort
Sie erhalten erst nach der Klärung vor Ort ein passendes Angebot und entscheiden dann in Ruhe.
- AnfrageSie nennen Adresse, Art der Arbeit und den gewünschten Zeitraum.
- BesichtigungWir sehen uns das Objekt vor Ort an, besprechen mit Ihnen die Arbeiten und nennen Ihnen danach den Preis.
- AusführungWir führen die Arbeiten zum vereinbarten Termin aus.
Passende Leistungen
Den Preis für die Baumfällung nennen wir Ihnen nach der Besichtigung vor Ort. Dabei sehen wir uns den Baum und seinen Standort an.
Bäume werden in der Regel von Oktober bis Februar gefällt, denn von März bis September gilt für viele Bäume eine Sperrfrist. Ob die Sperrfrist für Ihren Baum gilt, erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Landratsamt.
Einen geschützten Baum dürfen Sie in Zittau auch auf dem eigenen Grundstück in der Regel nur mit Genehmigung der Stadt fällen. Geschützt sind zum Beispiel Laub-, Nadel- und Obstbäume ab 100 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Fragen Sie vor dem Fällen bei der Stadt Zittau oder Ihrer Gemeinde nach, ob Ihr Baum dazugehört.
Den Antrag auf Gehölzbeseitigung stellen Sie bei der Stadt Zittau, als Eigentümer oder als andere berechtigte Person, schriftlich oder online über Amt24, das Serviceportal des Freistaats Sachsen. Dazu gehören unter anderem ein Lageplan und ein Foto des Baums. Anschließend sieht sich der Baumschutzbeauftragte der Stadt den Baum an. Liegen alle Unterlagen vor, entscheidet die Stadt in der Regel innerhalb von sechs Wochen.
Stand: 14. September 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der Stadt Zittau oder der zuständigen Gemeinde.
Gehölzbeseitigung und Sperrfrist (Stadt Zittau)
Schutz von Bäumen und Hecken in Zittau (Stadt Zittau, PDF)
Gehölzschnitt und Baumfällungen (Landkreis Görlitz)
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Nennen Sie die Adresse, den Standort des Baums auf dem Grundstück und den gewünschten Zeitraum.
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