Was zum Hausmeisterservice gehört
Ein Hausmeisterservice deckt in der Praxis unterschiedlich viel ab, je nachdem, was für das jeweilige Objekt vereinbart wurde. Objektkontrolle und kleine Reparaturen gehören praktisch immer dazu. Ob auch Gartenpflege, Winterdienst oder die Reinigung des Treppenhauses im selben Vertrag stehen, klärt sich am besten vor der Unterschrift.
Was jeder Hausmeisterservice-Vertrag abdeckt
Zur Grundausstattung gehören die Kontrolle von Treppenhaus, Hof, Türen, Schlössern und Beleuchtung sowie kleine Reparaturen wie das Einstellen von Türen, der Austausch von Lampen oder das Montieren von Regalen und Gardinenstangen. Auch das Bereitstellen und Zurückstellen der Mülltonnen samt Reinigung des Tonnenplatzes zählt dazu. Fällt bei der Kontrolle ein größerer Schaden auf, meldet Krupa Haus-Service ihn dem Eigentümer oder der Hausverwaltung.
Wann Gartenpflege und Winterdienst Teil des Vertrags sind
Gartenpflege und Winterdienst für das betreute Haus lassen sich in den Hausmeistervertrag aufnehmen, wenn das für das jeweilige Objekt vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben beide eigenständige Leistungen, die sich auch getrennt beauftragen lassen, etwa als Gartenpflege für Rasen und Hecken oder als Winterdienst für Gehweg und Zufahrt im Winter.
Wo die Treppenhausreinigung endet und die Grundreinigung beginnt
Die Reinigung des Treppenhauses im vereinbarten Turnus gehört zum Hausmeisterservice, wenn sie für das Objekt vereinbart ist. Eine Grundreinigung nach einer Renovierung oder nach dem Auszug eines Mieters läuft separat als eigene Reinigung, auch wenn Krupa Haus-Service beide Leistungen für dasselbe Haus übernimmt.
Der Leistungsumfang auf einen Blick
Diese Übersicht zeigt, was im laufenden Hausmeistervertrag steht und was als eigene Leistung dazukommt.
| Aufgabe | Im Hausmeisterservice-Vertrag |
|---|---|
| Objektkontrolle (Treppenhaus, Hof, Türen, Schlösser, Beleuchtung) | Immer enthalten |
| Kleine Reparaturen (Türen einstellen, Lampen tauschen, Regale montieren) | Immer enthalten |
| Mülltonnen bereitstellen, Tonnenplatz reinigen | Immer enthalten |
| Treppenhausreinigung im vereinbarten Turnus | Enthalten, wenn für das Objekt vereinbart |
| Gartenpflege und Winterdienst für das Objekt | Enthalten, wenn für das Objekt vereinbart |
| Grundreinigung nach Renovierung oder Auszug | Eigene Reinigung, kein Teil des laufenden Turnus |
| Größere Reparaturen, zum Beispiel an Elektro- oder Sanitäranlagen | Wird an Eigentümer oder Hausverwaltung gemeldet |
Den genauen Umfang stimmt Krupa Haus-Service bei der Besichtigung mit Ihnen für das jeweilige Haus ab, damit im Vertrag steht, welche Aufgaben tatsächlich dazugehören.
Passende Leistungen
Nein, wenn beides für Ihr Haus im Hausmeistervertrag vereinbart ist, deckt dieser Vertrag es ab. Ist das nicht der Fall, lassen sich Gartenpflege und Winterdienst auch als eigene Aufträge vereinbaren.
Die laufende Reinigung des Treppenhauses zählt dazu, wenn sie vereinbart ist. Eine Grundreinigung nach einem Auszug ist eine eigene Reinigung, auch wenn Krupa Haus-Service beide Leistungen für dasselbe Haus übernimmt.
Nein, ein Wohnhaus mit einer Partei braucht oft weniger Aufgaben im Vertrag als ein Gewerbeobjekt mit mehreren Zugängen. Welche Aufgaben tatsächlich anfallen, legt Krupa Haus-Service bei der Besichtigung des jeweiligen Objekts fest.
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