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Was zum Hausmeisterservice gehört

Was zum Hausmeisterservice gehört

Ein Hausmeisterservice deckt in der Praxis unterschiedlich viel ab, je nachdem, was für das jeweilige Objekt vereinbart wurde. Objektkontrolle und kleine Reparaturen gehören praktisch immer dazu. Ob auch Gartenpflege, Winterdienst oder die Reinigung des Treppenhauses im selben Vertrag stehen, klärt sich am besten vor der Unterschrift.

Was jeder Hausmeisterservice-Vertrag abdeckt

Zur Grundausstattung gehören die Kontrolle von Treppenhaus, Hof, Türen, Schlössern und Beleuchtung sowie kleine Reparaturen wie das Einstellen von Türen, der Austausch von Lampen oder das Montieren von Regalen und Gardinenstangen. Auch das Bereitstellen und Zurückstellen der Mülltonnen samt Reinigung des Tonnenplatzes zählt dazu. Fällt bei der Kontrolle ein größerer Schaden auf, meldet Krupa Haus-Service ihn dem Eigentümer oder der Hausverwaltung.

Wann Gartenpflege und Winterdienst Teil des Vertrags sind

Gartenpflege und Winterdienst für das betreute Haus lassen sich in den Hausmeistervertrag aufnehmen, wenn das für das jeweilige Objekt vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben beide eigenständige Leistungen, die sich auch getrennt beauftragen lassen, etwa als Gartenpflege für Rasen und Hecken oder als Winterdienst für Gehweg und Zufahrt im Winter.

Wo die Treppenhausreinigung endet und die Grundreinigung beginnt

Die Reinigung des Treppenhauses im vereinbarten Turnus gehört zum Hausmeisterservice, wenn sie für das Objekt vereinbart ist. Eine Grundreinigung nach einer Renovierung oder nach dem Auszug eines Mieters läuft separat als eigene Reinigung, auch wenn Krupa Haus-Service beide Leistungen für dasselbe Haus übernimmt.

Der Leistungsumfang auf einen Blick

Diese Übersicht zeigt, was im laufenden Hausmeistervertrag steht und was als eigene Leistung dazukommt.

Aufgabe Im Hausmeisterservice-Vertrag
Objektkontrolle (Treppenhaus, Hof, Türen, Schlösser, Beleuchtung) Immer enthalten
Kleine Reparaturen (Türen einstellen, Lampen tauschen, Regale montieren) Immer enthalten
Mülltonnen bereitstellen, Tonnenplatz reinigen Immer enthalten
Treppenhausreinigung im vereinbarten Turnus Enthalten, wenn für das Objekt vereinbart
Gartenpflege und Winterdienst für das Objekt Enthalten, wenn für das Objekt vereinbart
Grundreinigung nach Renovierung oder Auszug Eigene Reinigung, kein Teil des laufenden Turnus
Größere Reparaturen, zum Beispiel an Elektro- oder Sanitäranlagen Wird an Eigentümer oder Hausverwaltung gemeldet

Den genauen Umfang stimmt Krupa Haus-Service bei der Besichtigung mit Ihnen für das jeweilige Haus ab, damit im Vertrag steht, welche Aufgaben tatsächlich dazugehören.

Passende Leistungen

Nein, wenn beides für Ihr Haus im Hausmeistervertrag vereinbart ist, deckt dieser Vertrag es ab. Ist das nicht der Fall, lassen sich Gartenpflege und Winterdienst auch als eigene Aufträge vereinbaren.

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