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Was in einen Winterdienst-Vertrag gehört

Was in einen Winterdienst-Vertrag gehört

Ein Winterdienst-Vertrag lässt sich am Preis schnell vergleichen. Was der Vertrag inhaltlich abdeckt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter deutlich mehr als der Preis selbst. Vier Punkte gehören in jeden Vertrag, damit im Ernstfall klar ist, was vereinbart war. Dazu zählen die Räumzeiten, die abgedeckten Flächen, der Ablauf bei starkem Schneefall und die Zuständigkeit, wenn vor der Tür trotzdem jemand stürzt.

Wie früh am Morgen geräumt sein muss

In Zittau sollen Gehwege werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr sicher begehbar sein. Diese Vorgabe der Stadt gilt für jeden Anlieger, ob er selbst räumt oder einen Winterdienst beauftragt. Für den Vertrag heißt das, dass die erste Räumrunde vor dieser Uhrzeit abgeschlossen sein muss. Eine feste Uhrzeit für den ersten Rundgang gehört deshalb in den Vertrag. Eine Formulierung wie am frühen Morgen lässt offen, ob das um 6 Uhr oder um halb 8 ist.

Welche Flächen der Vertrag nennen sollte

Ein Vertrag, der nur Winterdienst schreibt, klärt nicht, ob damit allein der Gehweg vor dem Haus gemeint ist oder auch Zufahrt, Hof und Parkplatz. Diese Flächen brauchen unterschiedlich viel Aufwand und gehören deshalb einzeln benannt.

  • Gehweg vor dem Haus, zur Straße hin
  • Zufahrt und Stellplätze
  • Hof und Wege zwischen den Gebäuden
  • Eingänge und Treppen vor der Haustür

Erst wenn jede dieser Flächen im Vertrag steht, lässt sich später eindeutig prüfen, was tatsächlich vereinbart war.

Was an einem Tag mit starkem Schneefall gilt

Ein einzelner Räumtermin reicht nicht, wenn es den ganzen Tag durchgehend schneit. Wie oft an einem solchen Tag zusätzlich geräumt wird und ob das im vereinbarten Preis enthalten ist, klärt der Vertrag am besten im Voraus. Bei mehreren betreuten Objekten legt er im besten Fall auch eine Reihenfolge fest, zum Beispiel Hauseingang vor Parkplatz.

Wer haftet, wenn vor der Tür trotz Vertrag jemand stürzt

In Deutschland muss grundsätzlich der Eigentümer eines Grundstücks dafür sorgen, dass der Gehweg davor im Winter sicher begehbar ist. Diese Pflicht lässt sich per Vertrag an einen Winterdienst übertragen, wie Krupa Haus-Service ihn anbietet. Damit im Ernstfall klar ist, wer zuständig war, sollte der Vertrag genau festhalten, welche Fläche ab welcher Uhrzeit in wessen Verantwortung liegt. Ein Vertrag, der Winterdienst nur allgemein erwähnt, lässt diese Frage offen, gerade dann, wenn tatsächlich einmal jemand stürzt.

Passende Leistungen

Beim Winterdienst von Krupa Haus-Service gehört das Streuen von Wegen, Eingängen und Parkplätzen mit Salz, Sand oder Granulat zur Leistung. Auf Grünflächen und um Straßenbäume verzichten wir dabei auf Salz. Im Vertrag lässt sich trotzdem festhalten, welches Streugut für welche Fläche vorgesehen ist.

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